Vorvertragliche Informationen
Vorvertragliche Informationen zum Fernabsatzgesetz gemäß BGB InfoV und Fernabsatzgesetz.
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§ 1 Vertragspartner im Sinne von § 312 c I 1 in Verbindung mit § 1 I Nr.1-3 BGB-InfoV
netkurier internetdienstleistungen
maya clausen müller
barmbeker straße 148
22299 hamburg
| Tel |
(040) 23 80 27 91 |
| Fax |
(040) 23 80 27 92 |
clausen.mueller@netkurier.de
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§ 2 Dienstleistungsmerkmale und Modalitäten des Vertragsschlusses gemäß § 1 I Nr. 4 BGB-InfoV
Die angebotene Dienstleistung bzw. das angebotene Werk ist die Entwicklung, Erstellung,
Pflege, Weiterentwicklung und Wartung von Websites; die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Websites für die gesamte Laufzeit des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages; das Hosting dieser Websites über einen von netkurier internetdienstleistungen maya clausen müller beauftragten Provider; die Reservierung der Internet-Domains für diese Websites.
Ein Vertragsverhältnis mit netkurier internetdienstleistungen maya clausen müller (im Folgenden
'Auftragnehmer' genannt) kommt mit dem jeweiligen Kunden (im Folgenden 'Auftraggeber' genannt) zu Stande, wenn der Auftraggeber einen Auftrag in Schriftform per Email, Fax oder Post an den Auftragnehmer richtet.
Mit der Annahme des schriftlichen Auftrages seitens des Auftragnehmers bzw. durch die Ausführung auftragsspezifischer Leistungen, die Erstellung auftragsspezifischer Werke oder durch die Kunden- und Projektbetreuung durch den Auftragnehmer wird ein Vertrag über die Nutzung der Leistungen des Aufttragnehmers geschlossen.
Durch die Willenserklärung des Auftraggebers (z. B. erste Email = Angebot) und die Willenserklärung des Auftragnehmers (z. B. antwortende Email = Annahme des Angebots) kommt der Dienstleistungsvertrag zu Stande.
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§ 3 Preis der Dienstleistung, zusätzliche Kosten gemäß § 1 I Nr. 7, 8 BGB-InfoV
Die Preise für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen und Werke werden individuell festgelegt
und basieren auf der jeweils aktuellen Preisliste des Auftragnehmers und/oder dem individuellen Angebot, das dem Auftraggeber seitens des Auftragnehmers vorgelegt wurde.
Alle vom Auftragnehmer angebotenen Preise verstehen sich netto. Die gesetzliche, zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer wird zusätzlich erhoben.
Soweit die Parteien im Einzelfall vorab keine anderweitigen Regelungen treffen, ist der Auftragnehmer lediglich berechtigt, dem Auftraggeber die für die Realisierung der Website erforderlichen Reisespesen und Kommunikationskosten gesondert in Rechnung zu stellen. Im übrigen besteht kein Anspruch auf gesonderten Auslagenersatz oder Erstattung von Nebenkosten.
Reisespesen wird der Auftragnehmer in Höhe angemessener und nachgewiesener Reise- und Übernachtungskosten in Rechnung stellen. Bei der Nutzung von PKW erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage der steuerrechtlichen Enfernungspauschale. Der Anspruch auf Ersatz von Reisespesen besteht im übrigen nur, wenn die Entfernung zwischen dem Sitz des Anbieters und dem Zielort mindestens 50 km beträgt.
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§ 4 Zahlungs- und Erfüllungsmodalitäten gemäß § 1 I Nr. 9 BGB-InfoV
Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers entsteht bereits mit dem ersten Tätigwerden des Auftragnehmers.
Alle Rechnungen des Auftragsnehmers sind zahlbar auf das Konto des Auftragnehmers ohne Abzug binnen 14 Tagen. Maßgebliches Datum für die Fälligkeit ist der Zahlungseingang, nicht die Zahlungsanweisung.
Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Aufrages über einen längeren Zeitraum, so kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Zahlung zu verweigern, wenn er das vom Auftragnehmer übertragene
Nutzungsrecht an der vom Auftragnehmer erstellten Leistung nicht ausübt.
Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen seitens des Auftragnehmers einen Tag nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Wenn und soweit der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug gerät, ist er verpflichtet, Zinsen in der gesetzlichen Höhe (8 Prozent über dem Basiszinssatz bei Geschäftskunden; 5 Prozent über dem Basiszinssatz bei Privatkunden) auf den ausstehenden Betrag vom Tag des Verzugs an bis zum Tag der Rückzahlung zu zahlen.
Die Erfüllung des Auftrages besteht in der Entwicklung und Erstellung von Websites (zunächst in
einem passwortgeschützten Kundenbereich des Internetauftritts des Auftragnehmers, danach
öffentlich im Internet) sowie in der Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Websites für die gesamte Laufzeit des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages; in der Einbindung von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Texten,
Dokumenten, Logos, Grafiken, Bildern und Fotos in die Websites; in der Entwicklung von Konzepten
für die Erstellung, inhaltliche Gestaltung und Vermarktung von Websites; in der nachfolgenden Pflege, Wartung, Weiterentwicklung und Ergänzung der Websites; in dem Hosting der Websites über einen vom Auftraggeber beauftragten Provider; in der Reservierung von Internet-Domains für diese Websites.
Die Übergabe der erbrachten Leistung erfolgt per CD-ROM/CD-R, Diskette, FTP-Upload, Domain-Registrierung, Brief, Email, Fax oder durch die Durchführung aller technisch erforderlichen Arbeitsschritte für das Hosten und die Wartung der Websites.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Werke und Leistungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung aufgrund von Krankheit nicht selber erbringen kann.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, wenn der Inhalt der zu erstellenden Website offensichtlich gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter, die guten Sitten, etc. verstößt oder rechtsextreme Äußerungen enthält.
Wird der Auftragnehmer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die er trotz der ihm zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann, z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung usw. , sei es, dass diese Umstände im Bereich des Auftragnehmers, sei es, dass sie im Bereich seiner Lieferanten eintreten, verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist für die Leistungserbringung in angemessenem Umfang. Wird durch die oben genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Auftragnehmer von seiner Leistungsverpflichtung befreit. Der Auftraggeber muss keinerlei Gegenleistungen erbringen.
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§ 5 Informationen über ein Widerrufsrecht gemäß § 1 I Nr. 10 BGB-InfoV
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung nach Kundenspezifikation erbracht und eindeutig auf die individuellen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten wird. Hinzu kommt, dass die Leistung auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist.
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§ 6 Kündigung des Vertrages
Mit Ausnahme der Jahresverträge für Domain, Hosting und Wartung mit einer Laufzeit von 12 Monaten
können sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer einen geschlossenen Vertrag jederzeit
schriftlich unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündigen.
Kündigungen der Jahresverträge für Domain, Hosting und Wartung müssen sechs Wochen vor Ablauf des jeweiligen
Geltungszeitraumes von 12 Monaten schrfitlich per Fax oder Post beim Auftragnehmer eingegangen sein. Liegt keine Kündigung seitens des Auftraggebers vor, verlängert sich der Jahresvertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Auftragnehmer für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Auftrages noch zu erbringenden Leistungen und Werke eine angemessene Entschädigung verlangen. Es steht dem Kunden auch im Falle der Kündigung stets frei, nachzuweisen, dass ein Schaden in der berechneten Höhe nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
Der Auftragnehmer ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund dazu vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor
a) bei rechtskräftiger Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder bei Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse.
b) wenn der Auftraggeber durch auf der vom Auftragnehmer realisierten Website veröffentlichten Inhalte oder mit Hilfe anderer vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbrachte Leistungen und Werke offensichtlich gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter, die guten Sitten, etc. verstößt oder hierüber rechtsextreme Äußerungen verbreitet.
Kündigungen seitens des Auftragnehmers müssen gegenüber dem Kunden nicht begründet werden.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
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§ 7 Der geschäftliche Zweck gemäß § 312 c I 1 BGB
Die vom Auftraggeber hier vorgestellte Internetdienstleistung ist ein kommerzielles Angebot.
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Ende der vorvertraglichen Informationen gemäß § 312 c BGB.
Stand November 2007
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