netkurier AGB
Übersicht
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§ 1 Geltung
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge, Angebote, Lieferungen,
Werke und Leistungen des von Maya Clausen Müller betriebenen Unternehmens netkurier internetdienstleistungen maya clausen
müller, Barmbeker Straße 148, 22299 Hamburg (im Folgenden Auftragnehmer genannt).
1.2 Bei der Bestellung von Leistungen und Werken beim Auftragnehmer sowie beim Abschluss von Verträgen mit dem
Auftragnehmer erkennt der Auftraggeber bzw. der jeweilige Vertragspartner diese AGB ausnahmslos an.
1.3 Abweichende AGBs des Auftraggebers bzw. des Vertragspartners des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
1.4 Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.
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§ 2 Leistungsumfang und Leistungserbringung
2.1 Art und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung sowie der Zeitraum der Leistungserbringung ergeben
sich aus dem vom Auftraggeber bei Vertragsabschluss unterzeichneten Vertrag. Mit diesem Vertrag erhält der Auftraggeber
auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2 Die Leistung erfolgt zu dem im Leistungsprotokoll festgesetzen Termin. Sollte der Auftragnehmer mit seinen Werken
und Leistungen in Verzug geraten, so ist ihm eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach erfolglosem Verstreichen dieser
Nachfrist kann der Auftraggeber zu dem Teil vom Vertrag zurücktreten, in dem die Leistung noch nicht erbracht worden ist.
2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Werke und Leistungen ganz oder teilweise
sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer
die vereinbarte Leistung aufgrund von Krankheit nicht selber erbringen kann.
2.4 Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, wenn der Inhalt offensichtlich gegen
Gesetze, behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter, die guten Sitten, etc. verstößt oder rechtsextreme Äußerungen enthält.
2.5 Wird der Auftragnehmer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt von
unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die er trotz der ihm zumutbaren Sorgfalt nicht
abwenden kann, z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten,
Streik oder Aussperrung usw., sei es, dass diese Umstände im Bereich des Auftragnehmers, sei es, dass
sie im Bereich seiner Lieferanten eintreten, verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht
unmöglich wird, die Lieferfrist für die Leistungserbringung in angemessenem Umfang. Wird durch die oben
genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Auftragnehmer von seiner
Leistungsverpflichtung befreit. Der Auftraggeber muss keinerlei Gegenleistungen erbringen.
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§ 3 Auftragserteilung
3.1 Alle Aufträge sind vom Auftraggeber in Schriftform per Email, Fax oder Post an den Auftragnehmer zu richten.
3.2 Mit der Annahme des schriftlichen Auftrages seitens des Auftragnehmers bzw. durch die Ausführung auftragsspezifischer
Dienstleistungen oder durch die Kunden- und Projektbetreuung durch den Auftragnehmer kommt ein Vertrag über die Nutzung der
Leistungen des Aufttragnehmers zustande.
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§ 4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle Daten und Informationen, die zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind,
rechtzeitig, vollständig und zutreffend überlassen. In diesem Rahmen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer auch ungefragt
über solche Umstände informieren, die für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer von Bedeutung sein
können.
4.2 Der Auftraggeber stellt darüber hinaus dem Auftragnehmer das notwendige Personal, Dienstleistungen, Ausrüstung und
sonstige Materialien zur Verfügung, die der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Pflichten benötigt.
4.3 Vom Auftragnehmer gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Auftraggeber unverzüglich daraufhin
überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen zutreffen bzw. in Ordnung sind. Etwaige Korrekturen und Änderungswünsche
werden dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
4.4 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten
Webseiten auf dem virtuellen Server frei. Für die rechtliche Zulässigkeit und Unbedenklichkeit aller
Daten, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Veröffentlichung überlassen oder auf die dem
Auftragnehmer durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung Zugriff ermöglicht oder erlaubt wurde, trägt
der Auftraggeber die alleinige rechtliche Verantwortung. Dies gilt auch für alle Entwürfe, Layouts,
Templates, Designs, Texte, Grafiken, Bilder, Fotos, Logos, Konzepte sowie die Verwendung von Elementen
von Websites, die bereits von dem Auftraggeber betrieben werden, und alle sonstigen geistigen und
kreativen Werke und Leistungen. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung
dieser Daten erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber wird mit seinem Angebot keinerlei
Warenzeichen-, Patent-, Wettbewerbs- oder andere Rechte Dritter verletzen. Es besteht seitens des
Auftragnehmers keine Prüfungspflicht hinsichtlich der Kundeneinträge. Der Auftragnehmer behält sich
das Recht vor, bei Missbrauch das Kundenangebot vorübergehend zu sperren oder den Vertrag fristlos zu
kündigen und einen eventuell entstandenen Schadensersatz geltend zu machen.
4.5 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der
Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Auftragnehmer von den Kosten zur notwendigen
Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Treu und Glauben mit
Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
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§ 5 Preise und Konditionen
5.1 Alle vom Auftragnehmer erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
5.2 Alle vom Auftragnehmer angebotenen Preise verstehen sich netto. Die gesetzliche, zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
gültige Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer wird zusätzlich erhoben.
5.3 Die Preise und Konditionen für die vom Auftragnehmer erstellten Leistungen und Werke werden individuell festgelegt
und basieren auf der jeweils aktuellen Preisliste des Auftragnehmers und/oder dem Angebot, das dem Auftraggeber seitens
des Auftragnehmers vorgelegt wurde.
5.4 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige
Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich
vereinbart worden ist.
5.5 Der Auftragnehmer wird gegenüber dem Auftraggeber nicht unentgeltlich im Bereich des für den Auftragnehmer üblichen
Geschäftsbereichs tätig.
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§ 6 Zahlung und Verzug
6.1 Alle Rechnungen des Auftragsnehmers sind zahlbar ohne Abzug binnen 14 Tagen und, soweit nicht anders vereinbart,
auf das folgende Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: Maya Clausen Müller
Kreditinstitut: PSD Bank Nord eG
Kontonr.: 232 667 1600
BLZ: 200 909 00
6.2 Maßgebliches Datum für die Fälligkeit ist der Zahlungseingang, nicht die Zahlungsanweisung.
6.3 Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles
fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Aufrages über einen längeren Zeitraum, so kann der Auftragnehmer
Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
6.4 Weiterhin ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung zu verweigern, wenn er das vom Auftragnehmer übertragene
Nutzungsrecht an der vom Auftragnehmer erstellten Leistung nicht ausübt.
6.5 Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen seitens des Auftragnehmers einen Tag nach dem Fälligkeitstag in Verzug,
soweit er nicht bezahlt hat. Wenn und soweit der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug gerät, ist er verpflichtet,
Zinsen in der gesetzlichen Höhe (8 Prozent über dem Basiszinssatz bei Geschäftskunden; 5 Prozent über dem Basiszinssatz
bei Privatkunden) auf den ausstehenden Betrag vom Tag des Verzugs an bis zum Tag der Rückzahlung zu zahlen.
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§ 7 Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
7.1 Alle vom Auftragnehmer erstellten Zusatzleistungen wie z.B. Inhaltsänderungen auf bestehenden Webseiten, das
Hinzufügen weiterer Webseiten und Menüpunkte, Farbanpassungen, Änderungen von Templates, Logos und Designs oder die
Erstellung von Texten, Logos und Konzepten etc. werden gemäß der jeweils aktuellen Preisliste des Auftragnehmers und/oder
gemäß dem Angebot, das dem Auftraggeber seitens des Auftragnehmers vorgelegt wurde, berechnet.
7.2 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung der erstellten
Leistung erforderlich sind, berechnet der Auftragnehmer die Kosten und Spesen.
7.3 Die Beauftragung bzw. Vergabe von Fremdleistungen nimmt der Auftragnehmer nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber
getroffenen schriftlichen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
7.4 Soweit der Auftragnehmer auf Veranlassung des Auftraggebers eine Fremdleistung im eigenen Namen beauftragt bzw.
vergibt, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von den hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
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§ 8 Gewährleistung
8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erbrachten Werke und Leistungen unverzüglich nach der
Ablieferung, soweit möglich und zumutbar, auf offentsichtliche Mängel zu untersuchen. Bei der Untersuchung festgestellte
offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich und in nachvollziehbarer Weise
dokumentiert, mitzuteilen. Unterbleibt die unverzügliche Beanstandung offenkundiger Mängel, gilt die Leistung als genehmigt
und Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
8.2 Bei vom Auftraggeber gerügten Mängeln leistet der Auftragnehmer Nacherfüllung. Der Auftragnehmer hat dabei das Wahlrecht
zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung.
8.3 Scheitert die Mängelbeseitigung trotz zweimaligen Versuches, so hat der Auftraggeber das Recht, den Kaufpreis zu mindern
oder vom Vertrag zurückzutreten.
8.4 Im Fall des Rücktritts vom Vertrag schuldet der Auftraggeber für die Zeit bis zum Rücktrittszeitpunkt eine angemessene
Nutzungsgebühr, die unter Zugrundelegung einer linearen vierjährigen Abschreibung berechnet wird.
8.5 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Leistungen und Werke des Auftragnehmers beträgt bei
Verträgen mit Geschäftskunden ein Jahr und bei Verträgen mit Endverbrauchern zwei Jahre.
8.6 Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die
Lieferung ist offentsichtlich mangelhaft. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt,
soweit der einbehaltene Betrag in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung
steht. Diese Regelung gilt nur im Zusammenhang mit Verträgen, die mit Geschäftskunden geschlossen werden. Bei Verträgen,
die der Auftragnehmer mit Endverbrauchern schließt, gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
8.7 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Leistung bzw. des Werkes.
8.8 Dem Auftraggeber stehen keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn der Auftraggeber selbst die vom Auftragnehmer
realisierte Website und evtl. damit verbundene Software sowie andere vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erbrachten
Leistungen und Werke verändert hat oder durch Dritte hat verändern lassen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass
seine Änderung die Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen seitens des Auftragnehmers nicht wesentlich erschwert und der Mangel
der Software bei Übergabe anhaftete.
8.9 Der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz bestimmt sich gem. nachfolgend § 9 dieser AGB.
8.10 Soweit die vorstehenden Vorschriften und Folgen der Nacherfüllung, der Minderung und des Rücktritts keine oder keine
abweichenden Regelungen enthalten, finden die gesetzlichen Vorschriften zu diesen Rechten Anwendung.
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§ 9 Haftung
9.1 Das beim Auftragnehmer beauftragte Werk bzw. die beauftragten Leistungen gelten, soweit nicht schriftlich anders
vereinbart, mit Übergabe des Werkes bzw. der Leistung per CD-ROM/CD-R, Diskette, FTP-Upload oder Email als abgeschlossen,
womit die Leistung vom Auftragnehmer als erbracht gilt. Bei der Erstellung von Webseiten gilt die Leistung mit Übergabe
des Werkes bzw. der Leistung per FTP-Upload als vom Auftragnehmer erbracht.
9.2 Kann die vom Auftragnehmer erstellte Website und Software oder eine andere vom Auftragnehmer für den Auftraggeber
erstellte Leistung durch Verschulden des Auftragnehmers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung des Auftrages
vom Auftraggeber nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Auftraggebers
die Regelungen in § 8 dieser AGB und nachfolgend § 9 Ziff. 9.3 entsprechend.
9.3 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst enstanden sind, haftet der Auftragnehmer – aus welchen Rechtsgründen
auch immer – nur
a) bei Vorsatz;
b) bei grober Fahrlässigkeit;
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;
d) bei Mängeln sowie sonstigen Umständen, die der Auftragnehmer arglistig verschwiegen hat;
e) oder bei Mängeln, deren Abwesenheit der Auftragnehmer garantiert hat, oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie für
die Beschaffenheit oder eine sonstige Garantie abgegeben hat.
9.4 Weitere Ansprüche, insbesondere eine verschuldensunabhängige Haftung, sind ausgeschlossen.
9.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.6 Der Auftragnehmer haftet nicht bei technischen Ausfällen und anderen Störungen durch unsachgemäße
Behandlung seitens des Kunden, Einwirkung Dritter, höhere Gewalt, Umweltbedingungen, Fehler oder
Nichtleistung der Stromversorgung, Streik, Soft- und Hardwareprobleme oder sonstige, nicht vom
Auftragnehmer zu vertretende Einwirkungen, die zum vorübergehenden Ausfall des Kundenangebotes bzw.
der Kunden-Website oder der Email- und Datenübermittlung führen. Dies beinhaltet sowohl den
Datentransfer im Netz sowie Defekte am Server oder an sonstiger Peripherie.
9.7.Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn die vom Auftraggeber gewünschte Domain für eine vom
Auftragnehmer zu erstellende Website bereits vergeben ist und somit nicht mehr vom Auftragnehmer
für den Auftraggeber reserviert werden kann.
9.8 Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit sowie die
Schutzfähigkeit der erbrachten Leistungen und Werke.
9.9 Der Aufragnehmer haftet ebenfalls nicht, wenn er die vereinbarte Leistung aufgrund von schwerer
Krankheit nicht in der vereinbarten Frist erbringen kann.
9.10 Der Auftragnehmer haftet nicht für durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer übermittelte, inhaltlich fehlerhafte
oder unvollständige Daten.
9.11 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Webseiten auf dem
virtuellen Server frei. Für die rechtliche Zulässigkeit und Unbedenklichkeit aller dem Auftragnehmer zur Veröffentlichung
überlassener Daten trägt der Auftraggeber die alleinige rechtliche Verantwortung. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er
alle zur Veröffentlichung dieser Daten erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber wird mit seinem Angebot keinerlei
Warenzeichen-, Patent-, Wettbewerbs- oder andere Rechte Dritter verletzen. Es besteht seitens des Auftragnehmers keine
Prüfungspflicht hinsichtlich der Auftraggebereinträge. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Missbrauch das
Auftraggeberangebot vorübergehend zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen und einen eventuell entstandenen
Schadensersatz geltend zu machen.
9.12 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der
Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Auftragnehmer von den Kosten zur notwendigen
Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Treu und Glauben mit
Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
9.13 Soweit der Auftragnehmer auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung
in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen, Werke und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
9.14 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall
die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Auftragnehmer, stellt er ihn von der Haftung frei.
9.15 Haftung und Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.
9.16 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Verletzung der Vertraulichkeit von Email Nachrichten oder anders übermittelter
Informationen.
9.17 Der Auftragnehmer haftet nicht für das Eintreten eines bestimmten wirtschaftlichen oder ideellen Erfolges - wie z.B.
eine bestimmte Besucherzahl auf der vom Auftragnehmer erstellen Website, eine bestimmte Steigerung der Kundenkontakte oder
Umsätze, ein bestimmter Medienerfolg oder ähnliches -, der sich aufgrund der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung
einstellen soll.
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§ 10 Copyright, Urheberrechte, Schutzrechte, Lizenzbedingungen
10.1 Für alle Aufträge, die dem Auftragnehmer erteilt werden, gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes sowie des
Urheberrechtsgesetzes.
10.2 Die mit der Tätigkeit des Auftragnehmers verbundenen Urheberrechte oder vergleichbare Schutzrechte entstehen
ausdrücklich in der Person des Auftragnehmers. Einen Anspruch auf Übertragung solcher Rechte oder hieraus resultierender
Rechte, insbesondere Verwertungsrechte, hat der Auftraggeber nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde. Gleiches gilt für die Überlassung des Quellcodes und Datenbankstrukturen oder Arbeitsdateien der
durch den Auftragnehmer erstellten Werke und Leistungen.
10.3 Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes bzw. die Erbringung der
in Auftrag gegebenen Leistung gemäß des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages sowie die
Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk bzw. dieser Leistung für die gesamte Laufzeit des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.
10.4 Alle Urheberrechte, Eigentumsrechte und Verwertungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer. Sämtliche vom Auftragnehmer
erstellten Websites, Entwürfe, Layouts, Templates, Designs, Texte, Grafiken, Bilder, Fotos, Logos, Konzepte und sonstigen geistigen
und kreativen Werke und Leistungen unterliegen dem Urheberrecht und anderen Schutzgesetzen, dessen Regelungen auch dann
als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
10.5 Ohne die Zustimmung des Auftragnehmers dürfen dessen Leistungen und Werke einschließlich der Urheberbezeichung weder
im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
10.6 Die Leistungen und Werke des Auftragnehmers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im
vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom
Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu
verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung der in Rechnung gestellten Vergütung.
10.7 Wiederholungsnutzungen oder Mehrfachnutzungen sind zahlungspflichtig und bedürfen der Einwilligung des Auftragnehmers.
10.8 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Auftragnehmers. Über den Umfang der
Nutzung steht dem Auftragnehmer ein Auskunftsanspruch zu.
10.9 Für alle durch den Auftragnehmer erstellten Webseiten sind sämtliche Templates, Designs und Vorlagen lediglich für die
Benutzung unter den folgenden Bedingungen lizensiert:
10.9.1 Die Lizenz für die verwendeten Templates, Designs und Vorlagen ist nicht exklusiv. Es können andere
Internetpräsenzen mit denselben Templates, Designs und Vorlagen existieren.
10.9.2 Die Lizenz gilt nur für die vom Auftragnehmer durch den Auftraggeber erworbene Internetpräsenz (identifizierbar
durch URL, Name des Auftraggebers, Name des Unternehmens usw.). Für andere und jede neue Internetpräsenz muss der Kunde
neue Lizenzen kaufen.
10.9.3 Die lizensierten Templates, Designs und Vorlagen dürfen von dem Auftragnehmer frei modifiziert werden.
10.9.4 Die Lizenz ist ohne die schriftliche Genehmigung vom Auftragnehmer nicht übertragbar.
10.9.5 Die Templates, Designs und Vorlagen dürfen unter keinen Umständen weiterverkauft oder sublizensiert werden oder
auf elektronischem oder anderen Wegen vertrieben oder in Umlauf gebracht werden.
10.9.6 Ein etwaiger Lizenz/Design by Hinweis auf den Webseiten des Auftraggebers darf nicht ohne schriftliche Zustimmung
vom Auftragnehmer entfernt werden.
10.10 Der Auftraggeber darf keinerlei Änderungen an den durch den Auftragnehmer erstellten Websites vornehmen.
Dies gilt auch für alle Änderungen an sämtlichen dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber überlassenen
Vorlagen, Unterlagen, Daten und Materialien. Jegliche Änderungen dürfen nur kostenpflichtig durch den
Auftragnehmer durchgeführt werden. Der Auftraggeber hat jedoch nach Abschluss und Vergütung der
Ersterstellung der Website jederzeit das Recht, gegen eine einmalige Sonderzahlung das unbefristete
Nutzungsrecht an der Website sowie das Recht, die Website frei zu modifizieren, zu erwerben. Der
Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in diesem Falle den gesamten Quellcode der Website überlassen.
Das uneingeschränkte Nutzungsrecht gilt jedoch nur für den Einsatz der Website für die vereinbarte
Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang (identifizierbar durch die URL der
Website sowie den Namen und die Geschäftstätigkeit des Auftraggebers). Wiederholungsnutzungen,
Mehrfachnutzungen sowie die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte sind zahlungspflichtig
und bedürfen der Einwilligung des Auftragnehmers. Die Sonderzahlung beträgt im ersten Jahr nach
Vertragsabschluss EUR 3.000,00 zzgl. Mehrwertsteuer, im zweiten Jahr nach Vertragsabschluss
EUR 2.000,00 zzgl. Mehrwertsteuer und hiernach EUR 1.000,00 zzgl. Mehrwertsteuer.
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§ 11 Gestaltungsfreiheit
11.1 Für den Auftragnehmer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
11.2 Die dem Auftragnehmer überlassenen Vorlagen, Unterlagen, Daten und Materialien werden unter der Voraussetzung
verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
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§ 12 Referenzen
12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt den Auftraggeber und die für diesen erstellten Leistungen und Werke als Referenz
vorzuweisen, soweit dieses nicht in schriftlicher Form anders mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Der Auftragnehmer
ist somit berechtigt, den Namen des Auftraggebers in seine Kundenliste aufzunehmen und die für den Kunden realisierte
Website sowie durch den Auftragnehmer erstellte Designs und Logos in Form von Screenshots auf der Website des Auftragnehmers
zu präsentieren und einen Link auf die Website des Auftraggebers zu erstellen.
12.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich im Impressum oder, sollte die Website kein Impressum enthalten, auf anderen Seiten der Website des Auftraggebers als der für die Konzeption,
das Design und die Programmierung der Website Verantwortliche mit seinem Firmennamen, Firmenlogo sowie allen Kontaktdaten inklusive Emailadresse und URL seiner Firmenwebsite zu präsentieren.
12.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, seinen Firmennamen in den Metatags der Website des Auftraggebers zu vermerken.
12.4 Der Auftraggeber und der Auftragnehmer gestatten sich wechselseitig, im Rahmen von Marketingmaterial und -maßnahmen
sowie Online-Auftritten den Namen und das Logo des anderen zu nutzen, insbesondere auf die Zusammenarbeit und die Produkte
und Dienstleistungen des jeweils anderen hinzuweisen und einen Link auf dessen Homepage zu erstellen.
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§ 13 Kündigung
13.1 Mit Ausnahme der Jahresverträge für Domain, Hosting und Wartung mit einer Laufzeit von 12 Monaten ab dem Datum der erstmaligen Domain-Bestellung können sowohl
der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer einen geschlossenen Vertrag jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer Frist
von sechs Wochen zum Monatsende kündigen.
13.2 Kündigungen der Jahresverträge für Domain, Hosting und Wartung müssen sechs Wochen vor Ablauf des jeweiligen
Geltungszeitraumes von 12 Monaten schrfitlich per Fax oder Post beim Auftragnehmer eingegangen sein. Liegt keine Kündigung
seitens des Auftraggebers vor, verlängert sich der Jahresvertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.
13.3 Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Auftragnehmer für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Auftrages
noch zu erbringenden Leistungen und Werke eine angemessene Entschädigung verlangen. Es steht dem Kunden auch im Falle der
Kündigung stets frei, nachzuweisen, dass ein Schaden in der berechneten Höhe nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
13.4 Der Auftragnehmer ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt,
wenn ein wichtiger Grund dazu vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor
a) bei rechtskräftiger Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder
bei Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse.
b) wenn der Auftraggeber durch auf der vom Auftragnehmer realisierten Website veröffentlichten Inhalte oder mit Hilfe
anderer vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbrachte Leistungen und Werke offensichtlich gegen Gesetze,
behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter, die guten Sitten, etc. verstößt oder hierüber rechtsextreme Äußerungen verbreitet.
Kündigungen seitens des Auftragnehmers müssen gegenüber dem Kunden nicht begründet werden.
13.5 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
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§ 14 Datenschutz und Vertraulichkeit
14.1 Sämtliche vom Auftragnehmer erhobenen persönlichen Kundendaten werden ausschließlich zur individuellen Betreuung
des Kunden, der Übersendung von Informationen oder der Unterbreitung von Serviceangeboten gespeichert und verarbeitet. Der
Auftragnehmer sichert zu, dass sämtliche Kundendaten entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen
vertraulich behandelt werden.
14.2 Der Auftragnehmer und der Auftraggeber sind verpflichtet, sämtliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit der
Vertragserfüllung und Leistungserbringung über den jeweils anderen Partner erhalten und die technischer, finanzieller oder
sonstiger geschäftlicher Natur sind, streng geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese
Vertraulichkeitsvereinbarung ist nicht auf solche Informationen anwendbar, die die Parteien in gesetzlich zulässiger
Weise von dritter Seite erhalten haben oder die offenkundig sind oder die nach vorherigem gegenseitigem Einverständnis
der Parteien zu Zwecken der Vermarktung offenbart oder an Dritte weitergegeben werden. Der Auftragnehmer und der
Auftraggeber werden dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter, Vertreter oder sonstige Personen, die Zugang zu den Informationen
haben, die hier genannte Vertraulichkeitsvereinbarung ebenso einhalten wie sie selbst. Die Verschwiegenheitspflicht
besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
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§ 15 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer einschließlich seiner Anlagen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der beiderseitigen Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.
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§ 16 Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort
16.1 Auf die Vertragbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer und deren Auslegung ist ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
16.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Hamburg.
16.3 Erfüllungsort ist der Firmensitz des Auftragnehmers.
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§ 17 Schlichtungsklausel
Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor
Durchführung eines streitigen Verfahrens (Klage) eine Schlichtung gemäß der Schlichtungsordnung der
Hamburger Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines
Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung durchzuführen. Das Schlichtungsverfahren soll dazu dienen, den
Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig beizulegen.
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§ 18 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen
Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
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Stand November 2007
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